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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

compuart.com GmbH
Ravensburger Str. 71, 88239 Wangen im Allgäu
Stand: Mai 2026

Aufbau dieser Bedingungen: Diese AGB bestehen aus einem Allgemeinen Teil (Abschnitt A), der für sämtliche Verträge zwischen der compuart.com GmbH und ihren Kunden gilt, sowie aus leistungsspezifischen Besonderen Bedingungen (Abschnitte B bis F). Die Besonderen Bedingungen gelten ergänzend für die jeweils beauftragte Leistung. Bei Widersprüchen gehen die Besonderen Bedingungen dem Allgemeinen Teil vor.

Abschnitt A – Allgemeiner Teil § 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der compuart.com GmbH (nachfolgend „compuart“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
  2. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten sie nur, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird; zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben in jedem Fall unberührt.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn compuart ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit compuart ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  4. Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. In einer laufenden Geschäftsbeziehung mit Unternehmern gelten sie auch für künftige gleichartige Verträge, sofern compuart in dem jeweiligen Angebot auf die konkret anwendbare Fassung (z. B. „AGB Stand Juni 2026“) hinweist.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote von compuart sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist für die darin genannte Frist, andernfalls für 30 Tage ab Datum gültig.
  2. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von compuart in Textform, durch Unterzeichnung eines Angebots durch den Kunden oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
  3. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang und bleiben auch ohne Einhaltung einer bestimmten Form wirksam. Im Übrigen sollen Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen aus Dokumentationsgründen in Textform erfolgen.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der Leistungsbeschreibung sowie den ergänzenden Besonderen Bedingungen dieser AGB.
  2. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests), so wird compuart diese prüfen und dem Kunden ein ergänzendes Angebot über den Mehraufwand unterbreiten. Bis zur Einigung über die Änderung führt compuart die Leistung unverändert fort.
  3. compuart ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Drittanbieter (z. B. Hosting-Provider, Plattformbetreiber) einzusetzen. compuart bleibt in diesem Fall Vertragspartner des Kunden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt compuart alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
  2. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Daten u. a.) frei von Rechten Dritter sind bzw. er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt compuart von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
  3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand, der compuart hierdurch entsteht, kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
  4. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch compuart vereinbart ist.

§ 5 Termine und Fristen

  1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Verzögerungen, die compuart nicht zu vertreten hat – insbesondere durch verspätete Mitwirkung des Kunden, höhere Gewalt oder Störungen bei Drittanbietern – verlängern verbindliche Fristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit im Einzelfall ein Verbraucher Vertragspartner ist, werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben, soweit gesetzlich erforderlich.
  2. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Wiederkehrende Leistungen (z. B. Hosting, Wartung, Betreuung) werden im Voraus für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet.
  4. Bei Zahlungsverzug ist compuart berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Gerät der Kunde mit wiederkehrenden Zahlungen in Verzug, ist compuart nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung berechtigt, die betroffenen Leistungen vorübergehend einzustellen. Bei Hosting- und Dauerleistungen wird compuart den Kunden hierauf zuvor hinweisen.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Haftung

  1. compuart haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  2. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet compuart nicht.
  4. Soweit die Haftung von compuart nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, ausgebliebene Einsparungen sowie für Ansprüche Dritter, die nicht zum vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden gehören.
  5. Für den Verlust von Daten haftet compuart nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht, soweit eine Datensicherung ausdrücklich als Leistung von compuart vereinbart ist.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen einer von compuart übernommenen Garantie sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von compuart.

§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. compuart verarbeitet personenbezogene Daten nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung von compuart.
  2. Soweit compuart im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. im Rahmen von Hosting oder Betreuung), schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO.
  3. Setzt compuart Unterauftragsverarbeiter (z. B. den Hosting-Provider) ein, stellt compuart sicher, dass diese den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend verpflichtet werden.

§ 9 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

  1. An den von compuart erstellten Werken (z. B. Designs, Programmierungen, Konzepte) räumt compuart dem Kunden die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Rechte ein. Der Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und den Besonderen Bedingungen.
  2. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung.
  3. compuart bleibt berechtigt, allgemein verwendbare Konzepte, Ideen, Methoden und Programmierbausteine (Know-how) auch für andere Kunden zu nutzen.
  4. compuart darf die erbrachten Leistungen unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungs- und Datenschutzinteressen des Kunden als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Bei Kunden, die natürliche Personen sind, erfolgt eine namentliche Referenznennung oder die Veröffentlichung personenbezogener Angaben nur mit vorheriger Einwilligung.

§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Verträge über einmalige Leistungen (z. B. Projektaufträge) enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der Leistung.
  2. Dauerschuldverhältnisse (z. B. Hosting, Wartung, laufende Betreuung) richten sich hinsichtlich Laufzeit und Kündigung nach den jeweiligen Besonderen Bedingungen bzw. dem Einzelvertrag.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 11 Höhere Gewalt

compuart haftet nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse, die compuart nicht zu vertreten hat (z. B. großflächige Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe Dritter, behördliche Maßnahmen, Pandemien). Für deren Dauer sind die Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.

§ 12 Änderungen dieser AGB

  1. compuart ist berechtigt, diese AGB bei laufenden Dauerschuldverhältnissen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. Änderung der Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
  2. Änderungen der vereinbarten Hauptleistung, der Vergütung, der Vertragslaufzeit oder wesentlicher Haftungsregelungen bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden und können nicht im Wege dieser Regelung einseitig herbeigeführt werden.
  3. compuart teilt dem Kunden Änderungen in Textform mit. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. compuart weist den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung der Frist und das Widerspruchsrecht gesondert hin.
  4. Widerspricht der Kunde, ist compuart berechtigt, das Dauerschuldverhältnis zum nächsten zulässigen Termin zu kündigen.

§ 13 Verbraucher und Streitbeilegung

  1. Ist im Einzelfall ein Verbraucher Vertragspartner und schließt er den Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses Widerrufsrecht und seine Ausübung wird der Verbraucher gesondert durch eine Widerrufsbelehrung informiert, die dem Vertrag beigefügt wird.
  2. compuart ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher nicht zwingender Schutz seines Aufenthaltsstaates entzogen wird.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von compuart. compuart ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Abschnitt B – Besondere Bedingungen Hosting / Webspace

  1. compuart stellt dem Kunden Speicherplatz und Serverleistungen zur Verfügung. Das Hosting erfolgt auf der Infrastruktur eines spezialisierten Drittanbieters (Hosting-Provider), dessen Rechenzentrum rund um die Uhr überwacht wird. compuart bleibt Vertragspartner des Kunden.
  2. Verfügbarkeit: compuart bzw. der eingesetzte Hosting-Provider gewährleistet eine Verfügbarkeit der Server von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung sowie Ausfälle, die compuart auch unter Berücksichtigung des Verschuldens eingesetzter Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt sowie Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden).
  3. Wartungsfenster: Notwendige Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, in nachfrageschwachen Zeiten durchgeführt. compuart bemüht sich, planbare Wartungen vorab anzukündigen.
  4. Support und Erreichbarkeit: Der Support durch compuart erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg). Störungsmeldungen, die außerhalb dieser Zeiten eingehen, werden am nächsten Werktag bearbeitet. Ein Bereitschaftsdienst rund um die Uhr (24/7) ist nicht Vertragsbestandteil, kann jedoch gesondert vereinbart werden. Die durchgehende Überwachung der Server-Infrastruktur durch den Hosting-Provider bleibt hiervon unberührt.
  5. Datensicherung: Eine regelmäßige Datensicherung durch compuart erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. Umfang, Frequenz, Aufbewahrungsdauer und Wiederherstellung (Restore) werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Im Übrigen obliegt die Sicherung der Daten dem Kunden. Es wird auf § 7 Abs. 5 dieser AGB verwiesen.
  6. Pflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, die gehosteten Inhalte frei von rechtswidrigen, die Rechte Dritter verletzenden oder schädlichen Inhalten (z. B. Schadsoftware) zu halten. Bei Verstößen ist compuart berechtigt, betroffene Inhalte nach vorheriger Ankündigung zu sperren; bei akuter Gefahr auch ohne vorherige Ankündigung.
  7. Laufzeit: Hosting-Verträge haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Gegenüber Unternehmern verlängern sie sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden. Ist im Einzelfall ein Verbraucher Vertragspartner, kann der Vertrag zum Ablauf der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden; nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
  8. Bei Beendigung des Hosting-Vertrages wirkt compuart auf Wunsch des Kunden im zumutbaren Umfang an der Übertragung der Daten (Umzug) mit. Hierfür anfallender Aufwand kann gesondert berechnet werden.

Abschnitt C – Besondere Bedingungen Webentwicklung und Projekte

Gilt für die Erstellung von Websites, Onlineshops und Anwendungen auf Basis von TYPO3, Shopware, WordPress sowie vergleichbaren Systemen.

  1. Leistungsgegenstand ist die Erstellung des im Angebot bzw. Pflichten-/Lastenheft beschriebenen Werkes. Maßgeblich für den geschuldeten Funktionsumfang ist die vereinbarte Leistungsbeschreibung.
  2. Abnahme: Nach Fertigstellung stellt compuart das Werk zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft das Werk innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme in Textform. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe konkreter Mängel die Abnahme verweigert oder das Werk produktiv einsetzt. Ist im Einzelfall ein Verbraucher Vertragspartner, erfolgt der Hinweis auf die Bedeutung des Fristablaufs zusammen mit der Abnahmeaufforderung gesondert in Textform.
  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Solche Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
  4. Drittsoftware: Werden Open-Source-Komponenten, Plugins, Templates oder sonstige Drittsoftware eingesetzt, gelten hierfür die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter. compuart übernimmt keine Gewähr für Drittsoftware, die über die eigene Auswahl-, Integrations- und Konfigurationsleistung hinausgeht.
  5. Nutzungsrechte: Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung des erstellten Werkes für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Der Quellcode individuell erstellter Programmierung wird nur übergeben, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
  6. Gewährleistung: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen zwölf Monate ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
  7. Pflege und Updates nach Abnahme (z. B. Sicherheitsupdates des CMS) sind nicht Gegenstand des Projektvertrages und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung (siehe Abschnitt E). Zwingende gesetzliche Aktualisierungspflichten gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.

Abschnitt D – Besondere Bedingungen Individuelle Programmierung

  1. Gegenstand ist die Entwicklung individueller Softwarelösungen (z. B. Schnittstellen, Module, WebApps) nach den Vorgaben des Kunden.
  2. Grundlage der Entwicklung ist die vereinbarte Spezifikation. Anforderungen, die dort nicht enthalten sind, sind nicht geschuldet und gelten als Änderungswunsch im Sinne von § 3 Abs. 2 dieser AGB.
  3. Soweit eine Entwicklung nach Aufwand vereinbart ist, rechnet compuart die tatsächlich angefallenen Zeiten zu den vereinbarten Stunden-/Tagessätzen ab. compuart informiert den Kunden, wenn absehbar ist, dass ein genannter Schätzrahmen wesentlich überschritten wird.
  4. Nutzungsrechte an individuell erstellter Software werden nach § 9 dieser AGB sowie nach Abschnitt C Abs. 5 eingeräumt. compuart bleibt berechtigt, allgemeine, nicht kundenspezifische Programmierbausteine und Bibliotheken weiterzuverwenden.
  5. compuart übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software in jeder denkbaren Hard- und Softwareumgebung oder mit künftigen Versionen von Drittsystemen fehlerfrei zusammenarbeitet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Abschnitt E – Besondere Bedingungen Wartung, Pflege und Support

  1. Gegenstand sind laufende Pflege-, Wartungs- und Supportleistungen für Websites, Shops und Anwendungen, insbesondere die Einspielung von Updates, kleinere Anpassungen und die Behebung von Störungen im vereinbarten Umfang.
  2. Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Anzahl der Stunden, eingeschlossene Systeme, Reaktionszeiten) ergibt sich aus dem jeweiligen Wartungs- bzw. Servicevertrag.
  3. Reaktionszeiten und Erreichbarkeit: Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten die Geschäftszeiten und Reaktionsgrundsätze gemäß Abschnitt B Abs. 4 entsprechend. Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum bis zur Aufnahme der Bearbeitung, nicht den Zeitpunkt der Störungsbeseitigung.
  4. Nicht im Pauschalumfang enthaltene Leistungen (z. B. umfangreiche Erweiterungen, Störungen durch Eingriffe Dritter oder des Kunden) werden nach Aufwand gesondert vergütet.
  5. Bestands- und Altsysteme: Betreut compuart Systeme, die nicht von compuart erstellt wurden oder die nicht mehr im Hersteller-Support stehen (z. B. abgekündigte oder veraltete Shop- bzw. CMS-Versionen wie Shopware 5), erfolgt die Leistung nach bestem Bemühen auf Aufwandsbasis. compuart übernimmt keine Gewähr dafür, dass bestehende Fehler behoben, Funktionen wiederhergestellt oder Kompatibilität erreicht werden können, soweit die Ursache im Zustand, im Aufbau oder in der fehlenden Wartbarkeit des vorbestehenden Systems liegt. compuart wird den Kunden hierauf hinweisen und kann eine vorgelagerte, kostenpflichtige Analyse zur Einschätzung der Machbarkeit anbieten.
  6. compuart weist darauf hin, dass die Aktualität von Sicherheitsupdates wesentlich für die Sicherheit des Systems ist. Unterlässt der Kunde nach entsprechendem Hinweis beauftragte oder von compuart empfohlene Sicherheitsupdates oder gibt diese nicht frei, haftet compuart nicht für hieraus kausal entstehende Schäden, soweit compuart den Schaden nicht zu vertreten hat; zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
  7. Wartungsverträge haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten mit anschließender Verlängerung entsprechend Abschnitt B Abs. 7.

Abschnitt F – Besondere Bedingungen Online-Marketing (SEO/GEO, Google Ads, Meta Ads)

  1. Gegenstand sind Leistungen der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und, soweit vereinbart, der Generative Engine Optimization (GEO), also Maßnahmen zur Optimierung der Sichtbarkeit in generativen KI- und Antwortsystemen, sowie die Planung, Einrichtung und Betreuung von Werbekampagnen, insbesondere über Google Ads und Meta Ads.
  2. Kein Erfolgsversprechen: Online-Marketing-Leistungen sind Dienstleistungen, kein Werk. compuart schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg. Insbesondere wird keine Gewähr für bestimmte Platzierungen in Suchergebnissen, eine bestimmte Sichtbarkeit, Reichweite, Klick- oder Conversionzahlen oder Umsätze übernommen, da diese maßgeblich von Faktoren außerhalb des Einflussbereichs von compuart abhängen. Ebenso wird keine Gewähr für Nennungen, Quellenangaben oder Darstellungen in KI-generierten Antworten übernommen.
  3. Abhängigkeit von Drittplattformen: compuart hat keinen Einfluss auf Änderungen der Richtlinien, Algorithmen, Preise oder die Verfügbarkeit der Plattformen von Google, Meta und anderen Anbietern. Sperrungen oder Ablehnungen von Konten oder Anzeigen durch die Plattformbetreiber hat compuart nicht zu vertreten, soweit sie nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von compuart beruhen.
  4. Mediabudget: Das an die Plattformbetreiber zu zahlende Werbebudget (Mediabudget) ist nicht in der Vergütung von compuart enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung entweder unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Plattformbetreiber oder über compuart. Erfolgt die Abrechnung über compuart, kann compuart angemessene Vorauszahlung verlangen; der Auslagenersatz wird gesondert ausgewiesen.
  5. Der Kunde verantwortet die rechtliche Zulässigkeit der beworbenen Inhalte, Angebote und Aussagen (z. B. Wettbewerbs-, Marken- und Heilmittelwerberecht). § 4 Abs. 2 dieser AGB gilt entsprechend.
  6. Reporting: Soweit vereinbart, stellt compuart in regelmäßigen Abständen Berichte über die durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse zur Verfügung.
  7. Werbekonten und Assets: Die Inhaberschaft an Werbekonten (z. B. Google Ads, Meta), Zahlungsprofilen sowie an Pixeln, Zielgruppen, Kampagnendaten und Creatives wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Grundsätzlich verbleiben die Werbekonten und die darin enthaltenen Daten beim Kunden; bei Vertragsende überträgt compuart vorhandene Adminrechte auf den Kunden.