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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

§2 Die Agentur arbeitet als selbstständiges, unabhängiges Unternehmen nach treuhänderischen Gesichtspunkten. Sie ist bemüht, entsprechend der Aufgaben und Terminvorgaben des Werbungtreibenden, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Werbungtreibenden - insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter - in jeder möglichen Form zu vertreten.

§3 Auf Wunsch des Werbungtreibenden ist die Agentur bereit, während der Vertragsdauer kein Produkt eines anderen Werbungtreibenden agenturmäßigzu betreuen, das zu dem diesen Vertrag betreffenden Produkt-/Dienstleistungsbereich in direktem oder indirektem Wettbewerb steht.

§4 Bei Auftragsdurchführung ist die Agentur verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Werbungtreibenden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge, Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen.Die Werbeagentur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen der Agentur, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden von der Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Angebote für Fremdleistungen eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Agentur die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über die Agentur abgewickelt, berechnet sie 15% des Auftragswertes als Bearbeitungspauschale.Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Werbungtreibenden erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Werbungdurchführenden keinerlei Haftung. Die Agentur tritt lediglich als Mittler auf.

§5 Wird die Agentur mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Werbungtreibende damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die vorgelegte Preisliste der Agentur bzw. branchenübliche Honorarforderungen z.B. nach den Regelungen des AGD. Die Agentur kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.

§6 Der Werbungtreibende verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.

§7 Der Werbungtreibende verpflichtet sich, der Agentur nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

§8 Sofern die Honorierung der Agentur nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese nach den Richtlinien des AGD bzw. auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der Agentur.Die Agentur ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Werbungtreibenden genehmigte Konzeption aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der Agentur davon unberührt.Der Beschaffungs-, Organisations- und Überwachungsaufwand der Agentur wird entweder durch Provisionierung durch den Lieferanten oder bei Berechnung durch die Agentur an den Werbungtreibenden abzüglich sämtlicher Rabatte und Provisionen plus "Service-Fee" getragen.

§9 Ein der Agentur schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die Agentur die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.

§10 Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Vorschlägen gehen nur insoweit auf den Werbungtreibenden über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln.

§11 Für Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen.

§12 Der Werbungtreibende ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

§13 Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.Die Agentur selbst haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Terminvereinbarungen werden von der Agentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Andernfalls ist die Agentur lediglich zur nachträglichenordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags ist ausgeschlossen.Nach der Druckreiferklärung durch den Werbungtreibenden ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Soweit der Werbungtreibende von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung der Agentur. Eine Haftung für die wettbewersrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.

§14 Mit der Zahlung des Agenturhonorars, einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts, erwirbt der Werbungtreibende nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck (siehe §15). Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mitübertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt.

§15 Unsere Angebote sehen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, grundsätzlich keine Korrekturstufen vor, im Rahmen derer der Kunde Änderungswünsche äußern kann.

§16 Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Agentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Werbungtreibende. Die Agentur ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Werbungtreibenden hinzuweisen. Belegexemplare sind der Agentur nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben.

§17 Das Agenturhonorar inkl. evtl. verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Werbemittelrechnungen und Anzeigenrechnungen sind sofort nach Übermittlung durch die Agentur an den Werbungtreibenden rein netto fällig. Zielüberschhreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§18 Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

§19 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist der Sitz der Agentur.

§ 1 Geltung
Die compuart.com GmbH (im Folgenden Provider genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde dem entgegenstehende oder abweichende AGB verwendet.

§ 2 Leistungen des Providers
1. Den Leistungsumfang unserer Angebote können Sie der jeweiligen Angebots-/Paketbeschreibung entnehmen.
2. Der Provider gewährleistet seine Erreichbarkeit seiner Internet-Infrastruktur von 99,0 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die der Provider nicht zu vertreten hat.
3. Der Provider kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung des generellen Serverbetriebes sowie der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. 4. Soweit der Provider kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde hierauf keinen Anspruch. Der Provider ist berechtigt, kostenlose Leistungen jederzeit einzustellen.

§ 3 Vertragsschluss
Sie haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Leistungspakten und Angeboten auszuwählen. Nach Auswahl und Eingabe der notwendigen Daten können Sie die Bestellung absenden. Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung, die den Zugang Ihrer Bestellung bestätigt. Dabei handelt es sich nicht um eine verbindliche Auftragsbestätigung. Der Provider ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. Der Vertrag kommt durch explizite Annahme des Kundenauftrags durch den Provider oder mit der ersten Erfüllungshandlung durch den Provider zustande.

§ 4 Registrierung und Zugangsdaten
1. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten bei der Registrierung vollständig und komplett anzugeben und diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Werden unvollständige oder falsche Angaben gemacht bzw. diese nicht zeitnah aktualisiert, so ist der Provider berechtigt, den Nutzer nach pflichtgemäßem Ermessen vorübergehend zu sperren oder auszuschließen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Passwörter streng geheim zu halten und dem Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

§ 5 Preise und Zahlungen
Die Preise und Abrechnungszeiträume können Sie den jeweiligen Leistungs- und Angebotsbeschreibungen entnehmen. Die Zahlung kann wahlweise per Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so hat der Kunde dem Provider den dadurch entstehenden Aufwand/Schaden zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche des Providers gegen den Kunden bleiben von alledem unberührt.

§ 6 Leistungsüberschreitungen
Die Leistungsbeschreibung unserer Angebote enthält eine Angabe des Leistungsumfangs. Sie haben die Möglichkeit durch das Buchen optionaler Leistungen den Leistungsumfang zu erhöhen. Kommt es zu Leistungsüberschreitungen, so werden diese entsprechend den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Konditionen abgerechnet.

§ 7 Vertragsdauer
Die Vertragsdauer der vom Provider angebotenen Leistungen können Sie der jeweiligen Leistungsbeschreibung entnehmen. Wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit erneut um die vereinbarte Mindestlaufzeit, sofern der Vertrag nicht 30 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Managed Server und Hosting Verträge verlängern sich nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit um 12 Monate.
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann der Vertrag nach Ablauf eines Kalenderjahres mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
Werden zusätzliche Optionen gebucht oder gekündigt, so berührt dies die Vertragslaufzeit der anderen gebuchten Leistungen nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von alledem unberührt.

§ 8 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

compuart.com GmbH
Ravensburger Str. 71
88239 Wangen
Fax +49-7522-797736
E-Mail: info@compuart.com

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung

§ 9 Registrierung von Domains
1. Sofern der Kunde den Provider mit der Registrierung einer Domain beauftragt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle (Registrar) zustande. Der Provider wird im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden tätig.
2. Der Provider hat auf die Domainvergabe durch den Registrar keinen Einfluss. Der Provider überprüft auch nicht, ob die Registrierung gegen Rechte Dritter verstößt.
3. Der Provider ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben.

§ 10 Unzulässige Nutzung
1. Der Kunde darf die vom Provider zur Verfügung gestellten Leistungen/Ressourcen/Domains nicht für rechtswidrige oder strafbare Handlungen bzw. Inhalte nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aktivitäten, Inhalte bzw. Links auf derartige Inhalte:
- Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen
- Spam, unaufgeforderte Zusendung von Werbung
- Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
- Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen
- gewaltverherrlichende Inhalte
- pornografische/erotische Inhalte oder Angebote
- Aufforderungen zur Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen
- Informationen oder Links zu illegalen Downloads, Cracks und sonstigen illegale Inhalten bzw. Aktivitäten
- beleidigende, entwürdigende oder geschäftsschädigende Äußerungen über Personen, Unternehmen, Behörden oder Institutionen in jeglicher Form
- unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking)
- Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleitung von Datenströmen und/oder Emails (Spam-Mail-Bombing)
- Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Portscanning)
- Versendung von Emails an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z. B. nach Anforderung oder vorhergehender
Geschäftsbeziehung)
- das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren Wir sind schon von Gesetzes wegen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen bzw. rechtswidrige Handlungen zu unterbinden, sobald wir Kenntnis von diesen erlangen.
2. Der Kunde darf die vom Provider zur Verfügung gestellten Leistungen/Ressourcen/Domains nicht auf eine Weise nutzen, dass die technische Infrastruktur des Providers oder die Daten/Performance anderer Kunden beeinträchtigt wird. 3. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist es dem Kunden insbesondere nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Ressourcen für Chats, Ad-Server, Subdomain-Dienste, Hostingdienste zu nutzen.

§ 11 Sperrung und Ausschluss
Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, AGB bzw. Leistungsüberschreitungen sind wir berechtigt, den Nutzer nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens vorübergehend zu sperren oder von der weiteren Nutzung komplett auszuschließen.

§ 12 Freistellung
Sollte der Provider wegen möglicher Rechtsverstöße von Dritten aufgrund von Handlungen des Nutzers in Anspruch genommen werden, so ist der Nutzer verpflichtet den Provider von jeglicher Haftung freizustellen und alle Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) zu ersetzen, die uns wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

§ 13 Nutzungsrechte
1. Sofern der Provider dem Kunden vom Provider stammende Software zur Verfügung stellt, überträgt er dem Kunden ein einfaches nicht ausschließliches Recht, für die Dauer der Vertragslaufzeit. Stammt die Software von Dritten so gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwareanbieters bzw. der jeweiligen Open-Source-Software.
2. Für vom Provider stammende Werke/Software leisten wir Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 Haftung
1. Der Provider haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. die Haftung für das fehlen von Beschaffenheitsangaben/Garantien.
2. Der Provider haftet bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichte in der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt auf eine Höchstsumme von 2 Monatsbeiträgen.
3. Es gilt § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG) im Anwendungsbereich dieser Vorschrift. Ist der Kunde ein Unternehmer, so gilt § 14 Ziff. 2 dieser AGB auch im Anwendungsbereich von § 44a TKG.
4. Die vorstehenden Ziffern gelten auch für die Haftung des Providers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von alledem unberührt.
6. Der Kunde verpflichtet sich, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn verändert wurde, eine vollständige Sicherung seiner Daten durchzuführen. Die Daten werden nicht auf einem Datenträger bei compuart.com GmbH abgelegt. Die Sicherung der Daten ist vor Beginn und Abschluss der Arbeiten durchzuführen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffende Datensicherung unentgeltlich auf seinen Hostingaccount bei der compuart.com GmbH übertragen.

§ 15 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung finden Sie unter im Bereich Datenschutz.

§ 16 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
2. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 

1. Werbeauftrag
a) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend "Auftraggeber") in Online-Medien (einschließlich Informations- und Kommunikationsdiensten wie z.B. Newsletter), insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
b) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste von compuart.com GmbH (nachfolgend "Anbieter"), die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
c) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Werbeaufträge des Auftraggebers, auch wenn auf diese nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wurde.

2. Werbemittel
a) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
• aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner)
• aus einem Deluxe Link, der bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link)
b) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass nicht über die Werbemittel auf irgendwelche Daten oder andere Websites zugegriffen werden kann, die gegen die Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen und insbesondere keine sittlich anstößigen (insbesondere rassistischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden, obszönen) Inhalteaufweisen. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, findet Ziffer 19 a) bis c) entsprechende Anwendung.

3. Vertragsschluss
a) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch Onlineanmeldung des Auftrages durch den Anbieter oder durch eine per e-Mail geschlossenen Vereinbarung zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
b) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Für den Fall einer anderen schriftlichen Vereinbarung muß der Werbungtreibende von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Anbieter ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis (Bevollmächtigung) zu verlangen.
c) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-Up-Werbung) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch e-Mail geschlossenen Vereinbarung.

4. Abwicklungsfrist
Ist dem Auftraggeber im Werbeauftrag das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt - schriftliche Zusage seiten compuart.com GmbH (einige Werbemittel / Banner sind nur begrenzt buchbar), so ist der Werbeauftrag innerhalb eines Kalendermonats seit Abschluss abzuwickeln.

5. Auftragserweiterung
Der Anbieter erbringt ausschließlich die im Vertrag aufgeführten Leistungen. Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, innerhalb des vereinbarten Zeitraumes unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Werbeauftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

6. Platzierung
a) Werbemittel werden auf den einvernehmlich oder nach billigem Ermessen festgelegten Werbeplätzen und grundsätzlich zu den vertraglich bestimmten Schaltzeiträumen platziert. Soweit es dem Anbieter angesichts der Gestaltung des Werbemittels oder des Werbeumfeldes erforderlich erscheint, darf er jedem Werbemittel eine deutliche Kennzeichnung als Werbung hinzufügen (vgl. Ziffer 2 b), ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Grundsätzlich ist jedoch der Auftraggeber zu einer solchen Kennzeichnung bereits bei der Erstellung der Werbung verpflichtet, soweit dies gesetzlich erforderlich und ihm erkennbar ist.
b) Der Anbieter ist bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes des Werbemittels grundsätzlich frei, soweit nicht vertraglich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

7. Verbundwerbung
Verbundwerbung, d.h. die Zusammenfassung von Werbung für mehrere Werbungtreibende, bedarf einer gesonderten, ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung. Hierin sind die Werbungtreibenden namentlich genau zu bezeichnen. Der Anbieter ist zur Erhebung eines Verbundzuschlages berechtigt.

8. Datenanlieferung
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Anbieters entsprechen de Werbemittel rechtzeitig und vollständig vor Schaltungsbeginn anzuliefern sowie sicherzustellen, dass durch die Werbemittel keine Gefahren ausgehen, etwa durch Viren oder sonstige technische Probleme. Sollten dem Anbieter aus der Verwendung der vom Auftraggeber überlassenen Werbemittel Schäden entstehen, hat der Auftraggeber für diese einzutreten. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die ordnungsgemäße Werbeschaltung übernommen werden.
b) Die Vorlagen müssen, falls sie nicht vom Anbieter erstellt werden, per e-Mail als Bilddateien, die die vorgegebenen Pixel-Formate aufweisen, geliefert werden. Der Auftraggeber wird baldmöglichst und unter Angabe von Gründen benachrichtigt, wenn entdeckt wird, dass Werbemitteldaten und -materialien unbrauchbar sind oder sonst nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen. Der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Werbemitteldaten und -materialien. Die Werbemitteldaten und -materialien und sonstige Informationen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
compuart.com GmbH
Lindauer Straße 9
88239 Wangen
Info[at]compuart.com

c) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
d) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

9. Ablehnungsbefugnis
a) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn er zu der Auffassung gelangt, dass
• deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
• deren Inhalt vom Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet oder
• deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
b) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel sperren, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 9 a) erfüllt werden. Sofern einer der vorstehend aufgeführten Fälle vorliegt, wird der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, dass der Anbieter das Werbemittel nicht veröffentlichen bzw. sperren wird.
c) In den unter Ziffer 9 a) und b) beschriebenen Fällen stehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche.

10. Preisliste
a) Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Preisliste bleibt vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Werbeauftrag, bei Werbeaufträgen gemäß Ziffer 4. ein Kündigungsrecht zu. Das Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
b) Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht enthalten; sie wird in der gesetzlich geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Schaltung der Werbung. Er enthält keine Produktionskosten oder sonstigen Kosten. Diese werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers. Die Weiterverwendung der vom Anbieter erbrachten Leistungen - insbesondere im Hinblick auf die Erstellung von Grafiken - außerhalb der über den Anbieter gebuchten Platzierung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung des Anbieters.
c) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.

11. Rabatte
Die in der Preisliste aufgeführten Rabatte werden auf die Gesamtrechnungssumme für geschaltete Werbung innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Rabattangaben im Rahmen der Auftragsabwicklung auf maschinell erstellten Belegen sind daher nur als vorläufig zu betrachten.

12. Agenturvergütung
Für alle Werbeaufträge, die über eine Agentur abgeschlossen werden, wird eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf das Rechnungsnetto an die Agentur gewährt, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Umsatzsteuer, nach Abzug von Rabatten, aber vor Skonto. Bei Veränderung eines Rabattes durch Zubuchung oder Storno wird die Agenturvergütung neu berechnet. Es folgt dann ggf. eine Nachbelastung oder Auszahlung.

13. Nachlasserstattung
a) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an den Anbieter zu erstatten.
b) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart wurde, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Kalenderjahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf einen Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

14. Zahlungsbedingungen
a) Der Auftraggeber ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, grundsätzlich vorleistungsverpflichtet, wonach er den ihm in Rechnung gestellten Preis vor Veröffentlichung des Werbemittels an den Anbieter zu entrichten hat. Zahlungen des Auftraggebers sind fällig sofort nach Rechnungserhalt (innerhalb von 14 Tagen).
b) Soweit der Auftraggeber Zahlungen trotz Fälligkeit ganz oder teilweise nicht bewirkt, kommt er durch Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in der gesetzlich bestimmten Höhe berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen, ohne daß daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht, und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
c) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von einer Vorauszahlung des jeweiligen Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
d) Dem Auftraggeber ist es nur gestattet, mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufzurechnen.

15. Datenschutz
Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

16. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Im Falle, dass die Durchführung des Auftrages nicht innerhalb angemessener und zumutbarer Zeit nachgeholt werden kann, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der von ihm insoweit entrichteten Vergütung. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

17. Gewährleistung des Anbieters
a) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen des üblichen technischen Standards die bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unerhebliche Fehler bei der Wiedergabe des Werbemittels.Ferner gilt die Gewährleistung nicht bei Fehlern, die durch
• technische Störungen, insbesondere einem Leitungs- und/oder Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
• durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
• durch eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
• durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
• durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert)innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauerthervorgerufen wurden und der Anbieter dies nicht zu vertreten hat.Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
b) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche, soweit die ungenügende Veröffentlichung hierauf beruht. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Der Auftraggeber hat das in Auftrag gegebene Werbemittel unverzüglich nach seiner ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel, der sich zeigt, unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Schaltung schriftlich gegenüber dem Anbieter anzuzeigen. Sofern keine Mangelanzeige des Auftraggebers innerhalb dieses Zeitraumes beim Anbieter erfolgt, gilt die Ausführung des Auftrages als genehmigt. Im Fall einer vom Anbieter zu vertretenden mangelhaften Ausführung des Auftrages, über die der Auftraggeber, wie oben niedergelegt, beim Anbieter rechtzeitig Anzeige gemacht hat, ist die Haftung auf Nachbesserung bzw. Ersatzveröffentlichung beschränkt. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, hat der Auftraggeber die Wahl, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) insoweit zu verlangen.

18. Rechtegewährleistung
a) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt und die Werbemittel keine sittlich anstößigen Inhalte (siehe Ziffer 2 b) aufweisen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung entsprechender Rechte oder Bestimmungen geltend gemacht werden. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
c) Die Ziffern 19 a) und b) gelten im Falle der Einleitung eines behördlichen oder strafrechtlichen Verfahrens gegen den Anbieter aufgrund eines Werbemittels vom Auftraggeber entsprechend.d) Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in den für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

19. Haftung
a) Für Schäden des Auftraggebers, gleich woraus diese resultieren, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Angestellten sowie Erfüllungsgehilfen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten, bei unerlaubter Handlung, bei Mangel- und Mangelfolgeschäden sowie, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, bei Verzug und Unmöglichkeit.
b) Sofern der Anbieter für Schäden haftet, haftet der Anbieter der Höhe nach nur insoweit, als diese für den Anbieter vorhersehbar waren. Die Haftung des Anbieters ist in diesen Fällen der Höhe nach begrenzt auf Euro 1000,00 (eintausend Euro). Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern der Schaden darauf beruht, dass ein gesetzlicher Vertreter oder ein leitender Angestellter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Ist der Auftraggeber kein Kaufmann, haftet der Anbieter auch bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von sonstigen Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
c) Die in Ziffer 20 a) und b) vorgenommenen Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei einer Verletzung von Kardinalpflichten, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei einem arglistigen Verhalten sowie einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

20. Kündigung
In einzelnen begründeten Fällen kann der Anbieter dem Auftraggeber bis zu 6 Wochen vor der ersten Schaltung der Werbung nach eigenem Ermessen eine Kündigungsmöglichkeit einräumen, in ganz begründeten Fällen auch noch bis zu 3 Wochen vor der ersten Schaltung. Ein Antrag auf Einräumung eines Kündigungsrechts ist in jedem Fall schriftlich oder per e-Mail an den Anbieter zu richten. Für Werbung, die unmittelbar in die Gestaltung der Informationen durch den Anbieter einbezogen sind (Sponsoring), besteht keine Kündigungsmöglichkeit.

21. Laufzeit
Die Laufzeit wird für 12 Monate abgeschlossen (Nutzungsperiode). Er verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate (Poststempel) vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragsdauer schriftlich durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist die Einschreibe-Form verbindlich vereinbart.

22. Sonstige Regelungen
a) Der Werbeauftrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
b) Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Die unwirksame Bestimmung, bzw. unwirksamen Bestimmungen sollen vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine oder mehrere rechtswirksame Regelung oder Regelungen ersetzt werden, die dem von den Vertragsparteien mit der oder den unwirksamen Bestimmung/en erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.