
barrierefreies webdesignMenschen mit Behinderungen und körperlichen Gebrechen haben es im Alltag schwer: Vielerorts existieren Barrieren, die ihnen den Zutritt erschweren. Das gilt auch für das Internet. Zwischenzeitlich existieren Gesetze, welche die Beseitigung dieser Miß- stände zum Inhalt haben. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen trat am 01. Mai 2002 in Kraft. Darauf beruhend wurde die "Barriere- freie Informationstechnik Verordnung - BITV" am 17. Juli 2002 in Kraft gesetzt. Spätestens seit 31. Dezember 2005 müssen demnach Internetauftritte der Behörden der Bundesverwaltung die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. Technisch gesehen bedeutet das, dass Web- seiten so aufgebaut sein müssen, dass die Inhalte von sehbehinderten Menschen und von Hilfsgeräten (z.B. zum Vorlesen) gelesen werden können. |
Eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit für private und kommerzielle Internetauftritte besteht derzeit nicht. Die teilweise sehr restriktiven Vorgaben für die Programmier- ung würden dazu führen, dass vieles, was uns heute im Internet selbstverständlich erscheint, verschwinden müsste: Anima- tionen, Fotos, etc. Häufig wird daher ein Kompromiss gewählt und Websites werden barrierearm erstellt. Es lohnt sich nämlich durchaus bei der Konzeption eines neuen Internetauftrittes darüber nachzudenken, wie man die Inhalte einer möglichst großen Zahl von Besuchern zugänglich machen kann. Beispiele barrierearmer Internetauftritte, die wir realisiert haben finden Sie hier. Mehr zum Thema “Barrierefreiheit” finden Sie z.B. auf diesen Internetseiten: www.einfach-fuer-alle.de |





















