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barrierefreies webdesign


Menschen mit Behinderungen und
körperlichen Gebrechen haben es im
Alltag schwer: Vielerorts existieren
Barrieren, die ihnen den Zutritt
erschweren. Das gilt auch für das
Internet.


Zwischenzeitlich existieren Gesetze,
welche die Beseitigung dieser Miß-
stände zum Inhalt haben. Das Gesetz
zur Gleichstellung behinderter Menschen
trat am 01. Mai 2002 in Kraft.
Darauf beruhend wurde die "Barriere-
freie Informationstechnik Verordnung -
BITV" am 17. Juli 2002 in Kraft gesetzt.
Spätestens seit 31. Dezember 2005 müssen
demnach Internetauftritte der Behörden
der Bundesverwaltung die Anforderungen
dieser Verordnung erfüllen.

Technisch gesehen bedeutet das, dass Web-
seiten so aufgebaut sein müssen, dass die
Inhalte von sehbehinderten Menschen und
von Hilfsgeräten (z.B. zum Vorlesen)
gelesen werden können.




Eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit für
private und kommerzielle Internetauftritte
besteht derzeit nicht. Die teilweise sehr
restriktiven Vorgaben für die Programmier-
ung würden dazu führen, dass vieles, was
uns heute im Internet selbstverständlich
erscheint, verschwinden müsste: Anima-
tionen, Fotos, etc. Häufig wird daher ein
Kompromiss gewählt und Websites werden
barrierearm erstellt.

Es lohnt sich nämlich durchaus bei der
Konzeption eines neuen Internetauftrittes
darüber nachzudenken, wie man die Inhalte
einer möglichst großen Zahl von Besuchern
zugänglich machen kann.

Beispiele barrierearmer Internetauftritte,
die wir realisiert haben finden Sie hier.

Mehr zum Thema “Barrierefreiheit” finden
Sie z.B. auf diesen Internetseiten:
www.einfach-fuer-alle.de
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Beispiel